Angelkarten
Für das Angeln an der Küste Mecklenburg Vorpommerns braucht man neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte. Diese kostet nicht sehr viel, ist aber unbedingt notwendig. Es muß jederzeit mit einer Kontrolle gerechnet werden.
Diese erhalten Sie z. B. in Angelgeschäften, auch an größeren Tankstellen in Mecklenburg Vorpommern und beim Hafenmeister in Schaprode bzw. Kröslin. Sie werden nur gegen Vorlage des Fischereischeines ausgegeben. Ein FAX an uns wird leider nicht mehr akzeptiert.
Die Angelkarten gibt es auch im Internet unter:
Dauer der Gültigkeit | Preis |
Tageskarte | 6,00 € |
Wochenkarte | 12,00 € |
Jahreskarte | 30,00 € |
(die Jahreskarte gilt vom 01.01. bis 31.12. des jeweilgen Jahres)
Touristenfischereischein
(Informationen übernommen vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern)
Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern sein.
Der befristete Fischereischein wird als Touristenfischereischein ausschließlich von den örtlichen Ordnungsbehörden erteilt. Die örtlichen Ordnungsbehörden können weitere Ausgabestellen (Tourismusbüros, Kurverwaltungen, Angelläden, Fischereibetriebe etc.) in die Ausgabe der Dokumente einbezogen haben.
Zuständige Behörden: Bürger aus anderen Staaten oder anderen Bundesländern können den zeitlich befristete Fischereischein bei jeder örtlichen Ordnungsbehörde in M-V erwerben, Bürger des Landes M-V müssen den Antrag bei der für ihren Wohnsitz zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde stellen.
Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist bei der Ordnungsbehörde folgendes vorzulegen:
- Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins (Formblatt – siehe Link unten)
- Erklärung zum Erwerb der Kenntnisse und über Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften (Formblatt – siehe Link unten)
- Personalausweis
Der zeitlich befristete Fischereischein / Touristenfischereischein M-V gilt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet (Binnengewässer und Küstengewässer) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann in den anderen Bundesländern nicht gegen einen regulären Fischereischein umgetauscht werden.
Weitere Details zu Gebühren, die Links zu den aktuellen Formblättern und weiterführenden Informationen finden Sie beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern unter www.lallf.de bzw. dort direkt auf der Seite zum Thema Touristenfischereischein.
Wenn Sie das Angelvirus befallen hat und Sie möchten die Ausbildung zum richtigen Fischereischein mit Prüfung absolvieren so können Sie bei uns einen Fischereischeinlehrgang besuchen.
Schonzeiten
Selbstverständlich können wir nur außerhalb der Schonzeiten auf die verschiedenen Fischarten angeln. Der Artenreichtum ermöglicht eigentlich eine ganzjährige Saison, wenn Sie es aber auf ganz bestimmte Fische abgesehen haben, beachten Sie bitte die Schonzeiten.
Fischart | Schonzeit |
Hecht | 01.03. bis 30.04. |
Zander | 23.04. bis 22.05. |
Meerforelle /Lachs | 15.09. bis 14.12. |
Flunder (weiblich) | 01.02. bis 30.04. |
Mindestmaße
Es gibt eine Fangbegrenzung von maximal 3 Fischen der Arten Hecht, Zander und Meerforellen.
Appellieren möchten wir an eine zusätzliche freiwillige Beschränkung auf einen Hecht oder Zander pro Tag und auf die Anhebung der Mindestmaße Hecht 65 cm, Zander 55 cm, Dorsch 40 cm und Meerforelle 55 cm (nur blanke Fische). Besonders Hechte ab 85 cm sollten zurückgesetzt werden, um das hohe Niveau des Reviers zu erhalten. Die Fische von 65 – 75 cm sind sowieso die besten Speisefische.
Fischart | offizielles Mindestmaß |
Hecht | 50 cm |
Zander | 45 cm (in einigen Gebieten auch 40 cm) |
Barsch | 20 cm |
Dorsch | 38 cm |
Meerforelle | 45 cm |
Lachs | 60 cm |
Flunder | 25 cm |